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   BFH, 02.03.1989 - IV R 128/86   

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https://dejure.org/1989,2150
BFH, 02.03.1989 - IV R 128/86 (https://dejure.org/1989,2150)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1989 - IV R 128/86 (https://dejure.org/1989,2150)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1989 - IV R 128/86 (https://dejure.org/1989,2150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AIG § 2; EStG § 4 Abs. 1, §§ 15, 16, 34

  • Wolters Kluwer

    Hinzurechnung - Hinzurechnungsbetrag - Tarif - Gewinn - Veräußerung einer ausländischen Betriebsstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 187
  • BB 1989, 1260
  • DB 1989, 1448
  • BStBl II 1989, 543
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Auszug aus BFH, 02.03.1989 - IV R 128/86
    Daß der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört, ergibt sich materiell bereits aus der Bestimmung des Gewinnbegriffs in § 4 Abs. 1 EStG (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70).
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

    Die Steuerbarkeit der Ersatzleistung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften; § 16 EStG hat insoweit lediglich klarstellende Funktion (BFH, BStBl II 1989, 543, 544; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rn. 6).
  • BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei

    Die Steuerbarkeit der Ersatzleistung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften; § 16 EStG hat insoweit lediglich klarstellende Funktion (BFH, BStBl II 1989, 543, 544; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rn. 6).
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 42/13

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

    Die Steuerbarkeit der Ersatzleistung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften; § 16 EStG hat insoweit lediglich klarstellende Funktion (BFH, BStBl II 1989, 543, 544; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rn. 6).
  • BFH, 16.11.1989 - IV R 143/85

    Personenhandelsgesellschaft - Betriebsstätte in Marokko - Betriebsstättenverlust

    Entsprechendes gilt für den Hinzurechnungsbetrag; er ist nach den Vorschriften des deutschen Einkommensteuerrechts zu ermitteln und auf die Gesellschafter aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1989 IV R 128/86, BFHE 156, 187, BStBl II 1989, 543); hierfür ist wiederum bedeutungslos, ob das ausländische Steuerrecht die Personengesellschaft als steuerpflichtig ansieht.

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung in BFHE 156, 187, BStBl II 1989, 543 Ausführungen gemacht, auf die verwiesen wird.

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 49/13

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds: Anrechnung von

    Die Steuerbarkeit der Ersatzleistung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften; § 16 EStG hat insoweit lediglich klarstellende Funktion (BFH, BStBl II 1989, 543, 544; Schmidt/ Wacker, EStG, 32. Aufl., § 16 Rn. 6).
  • FG Münster, 25.11.2014 - 2 K 3941/11

    Verrechnung von Altverlusten mit Kapitaleinkünften bei Abgeltungsbesteuerung

    Weiter ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers erst dort endet, wo für die gleiche oder ungleiche Behandlung kein einleuchtender Grund besteht und demzufolge die gesetzliche Regelung als willkürlich bezeichnet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11.01.1984 II R 187/81, BFHE 140, 312, BStBl. II 1984, 327 und vom 20.06.1989 VIII R 82/86, BFHE 156, 543, BStBl. II 1989, 543).
  • SG Oldenburg, 06.03.2012 - S 5 R 106/10

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Altersrente; Anforderungen an den Anspruch

    Die Veräußerung eines Gewerbebetriebes im Ganzen oder einzelner Teile oder die Überführung des Gewerbebetriebes ins Privatvermögen des Unternehmers sind als letzte gewerbliche Handlung des Unternehmers steuerrechtlich noch zur Ausübung des Betriebes zu rechnen (vgl. Blümig, Einkommensteuergesetz, 113. Auflage § 16 Anm. 3; BFH v. 02.03.1989 - Az. IV R 128/86).
  • FG Nürnberg, 30.10.2008 - VII 220/04

    Vererblichkeit der Hinzurechnungsbesteuerungspflicht nach § 2 Abs. 1 S. 3

    Eine Besteuerung dieses Gewinns wäre mit dem Doppelbesteuerungsabkommen DBA-USA, das Verluste wie Gewinne aus der Betriebstätte in den USA der Besteuerung in den USA unterwirft, nicht vereinbar (vgl. BFH-Urteile vom 02.03.1989 IV R 128/86, BStBl II 1989, 543; in BStBl II 1990, 204).
  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 44/90

    Ermittlung der Liquidationsquote im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

    Selbst § 16 EStG erfaßt jedoch den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die sich im Ausland befindet (vgl. BFH-Uteile vom 2. März 1989 IV R 128/86, BFHE 156, 187, BStBl II 1989, 541; vom 24. Oktober 1984 I R 228/81, NV; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 16 EStG Rdnr.11; Schmidt, a.a.O., § 16 Anm.3).
  • BFH, 24.01.1996 - I R 74/94

    Niederländische "WIR-Prämie" keine Betriebseinnahme bei der Verlustermittlung

    Entsprechendes gilt auch für den gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG hinzuzurechnenden Gewinn, da auch dieser, ebenso wie der Verlust nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AIG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berechnen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. März 1989 IV R 128/86, BFHE 156, 187, BStBl II 1989, 543, m. w. N.).
  • LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15

    Darlehensfinanzierte Medienfondsbeteiligung: Ansprüche nach Widerruf des

  • LG Siegen, 27.03.2015 - 2 O 231/13

    Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Verwirkung,

  • BFH, 20.09.1989 - X R 180/87

    Hinzurechnungsbetrag - Ermittlung - Verluste - Betriebsstättengewinn - Passive

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.07.2006 - 5 K 2383/02

    Keine Hinzurechnung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG , wenn die Einkünfte von Beginn an

  • FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 660/98

    Tarifermäßigung für Hinzurechnungsbeträge

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 44/90
  • LG Neuruppin, 25.09.2014 - 8 O 8/14
  • BFH, 10.08.1989 - III R 93/88

    Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einer - nach einem Doppelbesteuerungsabkommen

  • BFH, 23.01.1991 - I B 34/90
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